Schlagwort: Covid-19

Update zu den Richtlinien zur Durchführung des Trainingsbetriebes

Stand: 09.09.2020

Auf Grund der Verordnung des Landes Hessen ist der Trainings- und Wettkampfbetrieb seit 1. August wieder ohne Beschränkung der Teilnehmerzahl möglich. Auch die Regeln zum Mindestabstand sind für diesen Bereich aufgehoben.

Eine Nachfrage bei der Stadt Bensheim hat ebenfalls ergeben, dass es für die Einrichtungen der Stadt und die Kreishallen keine Teilnehmerbeschränkung mehr gibt.

Die Teilnehmerzahlen richten sich somit nur noch nach den Vorgaben der zuständigen Verbände und müssen Teil des Hygienekonzepts der Abteilungen sein.

Allgemeine Voraussetzungen sind jedoch:

  • Durchführung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten.
  • Durchlüftung der Sportstätten zwischen den Trainingsgruppen.
  • Umkleiden, Dusch- und Waschräume und Gemeinschaftsräumlichkeiten können nur unter Beachtung des allgemeinen Abstandsgebotes genutzt werden.
  • Sportler*innen betreten die Sportstätte ohne Warteschlangen und verlassen diese auch einzeln.
  • Begleitpersonen sind in geschlossenen Räumen weiterhin nicht zugelassen.
  • Risikopersonen sind im Sinne der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts keiner besonderen Gefährdung auszusetzen und ggfs. vom Training auszuschließen.
  • Aus Gründen der Prävention ist weiterhin zu jeder Trainings- bzw. Übungseinheit eine Teilnehmerliste zu führen und diese mindestens vier Wochen aufzubewahren. Die Vorlage auf der Geschäftsstelle entfällt.
  • Jeder Teilnehmer benutzt nur die persönliche Sportkleidung.
  • Vereinstrikots müssen nach jeder Nutzung gewaschen werden. Dies gilt auch für Leibchen. Hier empfiehlt sich der Grundsatz: Jeder hat sein eigenes Leibchen!
  • Für alle anderen Aktivitäten außerhalb des Trainings- und Wettkampfbetriebes gelten die allgemeinen Richtlinien für Mindestabstand, Nasen- und Mundschutz und Personenbeschränkungen.
  • Maximale Teilnehmerzahlen für Versammlungen: a) JUZ = 35; Seminarraum = 24.

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Präsidiumsbeschluss: Trainingsbetrieb eingestellt!

Liebe Abteilungsleiter,
liebe Vorstandsmitglieder.

Nachdem ein Sportverband nach dem anderen seinen Sportbetrieb einstellt bzw. die Saison als beendet erklärt, die Skigebiete in Österreich geschlossen werden und mit weiteren Maßnahmen zu rechnen ist, ergeht folgender Beschluss.

Gemäß Präsidiumsbeschluss von heute (13.03.2020) und nach zusätzlicher ärztlicher Beratung wird  angeordnet, den gesamten Trainingsbetrieb der TSV ab Samstag den 14. März einzustellen. Dies gilt ausnahmslos für alle Sportgruppen, Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Senioren und alle Rehagruppen. Es gibt keine Ausnahmen.

Folgerichtig auch für alle Sportstätten, d.h. nicht nur für die TSV eigenen sondern auch für Schulsporthallen, Schwimmbad, Kegelbahn und die Weststadthalle.

Ich bitte euch alle Übungsleiter und Trainer über eure Abteilungsverteiler zu informieren.

Die angesetzten Jahreshauptversammlungen der Abteilungen können nach jetzigen Stand durchgeführt werden.

Über die JHV des Gesamtvereins werden wir in der kommenden Woche informieren.

Sollte unerwartet ein Sportverband ein Ligaspiel ansetzen, was eine Trainingseinheit erfordern würde, dann bitte ich um Mitteilung an mich und/oder Horst.

Wir sind uns darüber im Klaren, dass diese Entscheidung nicht bei allen Zustimmung findet, erwarten dennoch euer Verständnis.

Diese Regelung gilt vorerst bis 13. April 2020, wir werden rechtzeitig weitere Informationen geben.

Liebe Grüße

Günther Kuch,
Präsident

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