Schlagwort: Richtlinien

Update zu den Richtlinien zur Durchführung des Trainingsbetriebes

Stand: 09.09.2020

Auf Grund der Verordnung des Landes Hessen ist der Trainings- und Wettkampfbetrieb seit 1. August wieder ohne Beschränkung der Teilnehmerzahl möglich. Auch die Regeln zum Mindestabstand sind für diesen Bereich aufgehoben.

Eine Nachfrage bei der Stadt Bensheim hat ebenfalls ergeben, dass es für die Einrichtungen der Stadt und die Kreishallen keine Teilnehmerbeschränkung mehr gibt.

Die Teilnehmerzahlen richten sich somit nur noch nach den Vorgaben der zuständigen Verbände und müssen Teil des Hygienekonzepts der Abteilungen sein.

Allgemeine Voraussetzungen sind jedoch:

  • Durchführung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten.
  • Durchlüftung der Sportstätten zwischen den Trainingsgruppen.
  • Umkleiden, Dusch- und Waschräume und Gemeinschaftsräumlichkeiten können nur unter Beachtung des allgemeinen Abstandsgebotes genutzt werden.
  • Sportler*innen betreten die Sportstätte ohne Warteschlangen und verlassen diese auch einzeln.
  • Begleitpersonen sind in geschlossenen Räumen weiterhin nicht zugelassen.
  • Risikopersonen sind im Sinne der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts keiner besonderen Gefährdung auszusetzen und ggfs. vom Training auszuschließen.
  • Aus Gründen der Prävention ist weiterhin zu jeder Trainings- bzw. Übungseinheit eine Teilnehmerliste zu führen und diese mindestens vier Wochen aufzubewahren. Die Vorlage auf der Geschäftsstelle entfällt.
  • Jeder Teilnehmer benutzt nur die persönliche Sportkleidung.
  • Vereinstrikots müssen nach jeder Nutzung gewaschen werden. Dies gilt auch für Leibchen. Hier empfiehlt sich der Grundsatz: Jeder hat sein eigenes Leibchen!
  • Für alle anderen Aktivitäten außerhalb des Trainings- und Wettkampfbetriebes gelten die allgemeinen Richtlinien für Mindestabstand, Nasen- und Mundschutz und Personenbeschränkungen.
  • Maximale Teilnehmerzahlen für Versammlungen: a) JUZ = 35; Seminarraum = 24.

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Wiederaufnahme des Übungs- und Trainingsbetriebes

Die seit 14. März 2020 auf Grund der Corona-Pandemie bestehende Schließung aller Sportstätten und dem gleichzeitigen Ende aller sportlichen Betätigungen haben das Vereinsleben so gut wie zum Erliegen gebracht. Da erscheint es fast wie ein Silberstreif am Horizont, dass ab dem 18. Mai 2020 Sporttreiben in eingeschränktem Rahmen wieder möglich wird.

Die zu diesem Zweck entwickelten Richtlinien sind an alle Abteilungen kommuniziert. Zu finden sind diese hier, auf der Homepage unter dem neu angelegten Menüpunkt “Covid-19”, wie auch weitere wichtige Dokumente.

Gemeinsam und unter Berücksichtigung und Einbeziehung der Verordnung des Landes Hessen zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie vom 07.05.2020, den 10 Leitplanken des DOSB vom 28.04.2020, den Vorgaben und Empfehlungen der für unsere Abteilungen zuständigen Spitzen- und Fachverbände, sowie den Maßgaben von Kreis Bergstraße und Stadt Bensheim zur Nutzung der kreiseigenen und städtischen Sportstätten und öffentlichen Einrichtungen startet der Trainingsbetrieb der TSV Auerbach damit wieder ab dem 18. Mai 2020.

Präsidium, Vorstand und Übungsleiter*innen der TSV Auerbach sind sich ihrer hohen Verantwortung für Leib und Leben ihrer Mitglieder beim nun wieder gemeinsam möglichen Sporttreiben sehr bewusst. Daher haben wir nach bestem Wissen und Gewissen alles unternommen, um dieses Sporttreiben so risikolos wie denkbar zu gestalten.

Wichtige Unterlagen

Richtlinien zur Durchführung des Trainingsbetriebe, Stand 09.09.

Teilnehmerliste

Informationspflicht nach Artikel 13_Covid19 (Datenschutzerklärung)

Erklärung zur Durchführung des Trainingsbetriebes

Nutzererklärung_BGH_Auerbach

Merkblatt für die Vereinsnutzung von kreiseigenen Sporthallen

Corona_Tipss_fuer_Vereine_Kreishallen_Merkblatt

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