Neue Sportvereinsschecks verfügbar & Fördermaßnahme „Sporttage sind Feiertage“

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat zusammen mit dem DOSB 2022 ein umfassendes Aktionspaket ins Leben gerufen. Ziel ist es, nach den Herausforderungen der Corona-Pandemie mehr Bürgerinnen und Bürger Deutschlands wieder für körperliche Aktivität und Vereinssport zu motivieren. Zusätzlich soll der Rückstand in der Ausbildung von Übungsleiter*innen, Trainern und Schiedsrichtern behoben und die Weiterentwicklung der Vereine gefördert werden.

Mit der Initiative „Sport bewegt Deutschland“, die bis Ende 2023 vom Bund finanziert wird, setzt der DOSB das Projekt „ReStart – Sport bewegt Deutschland“ um. Dieses Projekt gliedert sich in verschiedene Kernbereiche und Komponenten und spricht eine breite Zielgruppe an, darunter Verbände, Vereine, Kommunen, ehrenamtlich Engagierte, Vereinsangehörige und die allgemeine Bevölkerung.

Es freut uns, in diesem Rahmen bekanntzugeben, dass für alle sportbegeisterten Neumitglieder jetzt 40.000 zusätzliche Sportvereinsschecks im Wert von je € 40 zur Verfügung stehen. Mit diesem Angebot können sich Neumitglieder einen Rabatt von insgesamt € 40 auf den Mitgliedsbeitrag bzw. die Anmeldegebühr sichern.

Abteilungen, die diese großartige Gelegenheit nutzen und aktiv Werbung für ihre Abteilungen machen möchten, werden herzlich dazu eingeladen. Sollte es Fragen zur Handhabung der Vereinsschecks geben, steht unsere Geschäftsstelle jederzeit zur Verfügung.

Zusätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass die Fördermaßnahme „Sporttage sind Feiertage“ bis zum 18.12.2023 verlängert wird. Dieses Programm ermöglicht es Vereinen und ihren Abteilungen, eine Förderung von bis zu € 1.000 zu erlangen. Die Förderung zielt darauf ab, Neumitglieder zu gewinnen und muss bis zum angegebenen Stichtag abgeschlossen sein. Bitte beachtet, dass lediglich neue Projekte in den Genuss dieser Förderung kommen können, reguläre Angebote sind hiervon ausgeschlossen.

Dies ist eine exemplarische Auflistung von förderfähigen Veranstaltungen und Aktivitäten. Darüber hinaus können weitere Maßnahmen bewilligt werden, die dem Förderziel entsprechen.  

  • Vereinsveranstaltungen und Angebotsentwicklung: 
    • Sport, Bewegungs-, Familien- und Spieltage, Tage der offenen Tür  
    • Aktionstage mit Themenschwerpunkten z. B. Sportabzeichen, Gesundheit 
  • Angebotsentwicklung 
    • Niedrigschwelliges Mitmachangebot, z. B. Sport im Park 
    • Besondere Vereinsangebote: z. B. Mitternachtssport 
    • Schnupperkurse und Informationsveranstaltungen für Neumitglieder  
    • Entwicklung neuer zielgruppengerechter Vereinsangebote (z. B. Eltern-Kind Angebote, digitale/hybride Formate, Präventions- und Rehabilitationssportkurse) 
  • Auf- und Ausbau von Kooperationen 
    • Kooperationsangebot mit Schulen und Kita (z. B. Schul-AGs, Sportangebote im Rahmen der Ganztagsbetreuung) 
    • Kooperationsangebot mit Betrieben (z. B. Betriebssportangebote) 
    • Kooperationsangebot mit Kommune (z. B. Sportangebote im öffentlichen Raum, Mitwirken in der kommunalen Bewegungsförderung) 
    • Kooperationsangebote mit Multiplikatoren (z. B. Ärzteschaft, Kirchen, Gemeinden) 
  • Projekte mit Themenschwerpunkten, die verschiedene Zielgruppe ansprechen 
    • vulnerable Gruppen 
    • Mädchen und Frauen 
    • Familien 
    • Menschen mit geringem Einkommen  
  • Projekte zur Förderung der Schwimmfähigkeit   
    • Kooperationen mit Hotels, Wellnesseinrichtungen oder anderen Institutionen wie z. B. Rehaeinrichtungen, die ein eigenes Schwimmbad haben 
    • Kooperationen mit Schwimmschulen 
  • Öffentlichkeitswirksame Aktionen zur Erreichung von potenziellen Neumitgliedern mittels 
    • Flyer- oder Videoerstellung 
    • Etablierung oder Weiterentwicklung einer Vereinshomepage, Vereinsapp oder weiteren digitalen Tools 
    • Social Media – Aktivitäten 
    • Pressemitteilungen / Zeitungsanzeigen
  • Zuwendungsfähige Ausgaben 
    • Grafik- und Printkosten für die Erstellung öffentlichkeitswirksamer Materialien 
    • Anschaffung von technischem Equipment, wie z. B. Tablets, Laptops, Kameras für die Öffentlichkeitsarbeit im Verein
    • Anschaffung von technischem Equipment, wie z. B. Tablets, Laptops zum Aufstellen für die direkte Beantragung von Sportvereinsschecks bei der Maßnahme
    • Technisches Equipment, wie z. B. Kamera, Mikrofon für digitale/hybride Sportangebote 
    • Anschaffungen von Sportkleingeräten, wie z. B. Therabänder, Springseile 
    • Miete von Großspielgeräten/Spielmobilen für Veranstaltungen  
    • Honorarkosten in Höhe von max. 20 Euro/Std. für Trainer*innen und Übungsleiter*innen 
    • Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Helfer in Höhe von max. 10 Euro/Std. 
    • Verwaltungskostenaufwand bis zu einer Höhe von 5 % der förderfähigen Summe 
    • Reisekosten nach Vorgaben des aktuellen Bundesreisekostengesetzes (max.20 Cent pro km) 
    • Bewirtungskosten (wie z. B. Getränke, Grillgut) mit Ausnahme von alkoholischen Getränken (keine Trinkgelder) 
    • Raum- und Hallenmieten, auch Wasserfläche sowie Eintrittsgelder 
    • Stornokosten in begründeten Ausnahmefällen 

Nicht zuwendungsfähige Ausgaben sind:

  • Regelangebote von Vereinen wie bestehende Trainings-/Spielangebote
  • Leistungsorientierte Wettkämpfe und Turniere
  • materielle Anschaffungen (wie Sportbekleidung/Trikots, Groß-Sportgeräte etc.)  
  • Maßnahmen, die bereits durch ein anderes Förderprogramm bezuschusst werden 
  • Personalausgaben für hauptberufliches Personal 
  • Mitgliedsbeiträge
  • Geschenke

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